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Der Geburtsort müßte dann auf der Geburtsurkunde draufstehen, wenn das Standesamt für mehrer Orte zuständig wäre. Ansonsten ist der Sitz des Standesamts gleichzeitig der Geburtsort, weil Geburten am örtlichen Standesamt des Geburtsorts (nicht am Wohnort der Eltern!) angemeldet werden. Frage: Lebt die betroffene Person noch? Wenn nein, dann muß auf der Sterbeurkunde der Geburtsort mit draufstehen. Archive sind in der Regel gebührenpflichtig, auch dann wenn man selbst dort sucht - dann allerdings billiger, als wenn man suchen läßt. Bei Kirchenbüchern hilft es, erst einmal die örtliche Kirchengemeinde anzufragen, ob die Kirchenbücher noch dort oder bei der Diözese oder in einem Zentralarchiv (so bei der evangelischen Kirche in Hessen-Nassau) archiviert sind. Manche Kirchen sind modern und haben eine eigene Homepage. Grundsätzlich muß man damit rechnen, daß alle vor 1941 ausgestellten Urkunden in Sütterlin- oder der noch älteren Kurrentschrift verfaßt sind, danach wurde Sütterlin als "Schwabacher Judenlettern" von den Nazis abgeschafft. Im ehemaligen Preußen sind ab 1874 nur die Standesämter für solche Familienurkunden zuständig, bei kirchlichen Dokumenten muß man dann hoffen, daß es noch Kirchenbücher gibt und diese eingesehen werden können. Wie das in anderen Ländern gehandhabt wurde, weiß ich leider nicht. In Österreich sind die Kirchenbücher bis ca. 1938 maßgeblich, dann wurden dort die deutschen Vorschriften eingeführt.
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